Was macht envema eigentlich genau?

Nie wieder teure Energieverträge
Welcher Vertrag ist der Richtige?
Der Tarifdschungel ist schwer zu durchschauen. Oftmals sind Verträge nur auf den ersten Blick günstig!
Ehrliche Antworten auf die Fragen welcher Tarif geeignet ist und warum bekommen Sie von envema.
Sparpotentiale entdecken
Neben den Spartipps in unserem Ratgeber oder durch unsere Veranstaltungen möchten wir Ihnen helfen die stetig steigenden Energiekosten abzufangen. Einsparpotential lässt sich jedoch nicht nur durch ein geändertes Verbraucherverhalten oder energetische Maßnahmen erzielen, sondern auch durch einen kontinuierlichen Energieversorgervertragswechsel.
Obwohl viele Verbraucher wissen, dass der Vertrag mit dem Energieversorger gekündigt werden kann, zeigt die Praxis, dass dies nicht erfolgt. Die Ursachen sind vielfältig:
- Angst, dass man nach der Kündigung ohne Strom oder Gas ist,
- Unkenntnis, dass bei einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht gilt,
- der Wechsel zu einem neuen Anbieter zu viel Aufwand bedeutet,
- einfach nur die Kündigung vergessen wird, weil andere Sachen dringender erledigt werden müssen,
- also Wechsel des Energieversorgers: Kein Grund zur Sorge – Computerbild (Quelle Computerbild)
Aktive Unterstützung beim Vertragswechsel
Obwohl viele Verbraucher wissen, dass der Vertrag mit dem Energieversorger gekündigt werden kann, zeigt die Praxis, dass dies nicht erfolgt. Die Ursachen sind vielfältig:
- Angst, dass man nach der Kündigung ohne Strom oder Gas ist,
- Unkenntnis, dass bei einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht gilt,
- der Wechsel zu einem neuen Anbieter zu viel Aufwand bedeutet,
- einfach nur die Kündigung vergessen wird, weil andere Sachen dringender erledigt werden müssen,
- also Wechsel des Energieversorgers: Kein Grund zur Sorge – Computerbild (Quelle Computerbild)
Die Angst, dass Sie nach der Kündigung ohne Strom oder Gas sind, können wir Ihnen auch nicht nehmen. Aber wir können Ihnen garantieren, dass Sie bei Insolvenz des neuen Energieversorgers nicht ohne Strom bzw. Gas sind, dafür hat der Gesetzgeber durch den Erlass der StromGrundver-sorgungsverordnung (kurz StromGVV) und der GasGrundversorgungsverordnung (kurz GasGVV) gesorgt. In diesen Regularien sind die Rechte und Pflichten der Energieversorger gegenüber den Endkunden, also Ihnen, festgelegt.
Also nur Mut, wechseln Sie mit unserer Hilfe Ihren Anbieter, es lohnt sich!
Sind Sie jedoch unsicher, ob Sie z. B. auf Grund einer vorhandenen Photovoltaikanlage wechseln können, schreckt Sie der undurchsichtige Tarif- und Anbieterdschungel ab oder haben Sie in der Hektik des Alltags wieder einmal vergessen den Altvertrag rechtzeitig zu kündigen? Die Folge, der Vertrag wird fortgesetzt und i. d. R. zu teureren Strom- bzw. Gaspreisen. Der Wegfall von Wechselprämien sorgt zusätzlich für einen Anstieg Ihrer Strom- bzw. Gasrechnung. Auch wenn Sie nicht mehr verbrauchen, steigt die Rechnung durch den fehlenden Wechsel je nach Tarif bis zu 30%. Damit dies nicht passiert, übernehmen wir für Sie den Energieversorgerwechsel und garantieren wir Ihnen eine Laufzeitüberwachung im Rahmen unseres Energieversorger-Vertragsmanagements.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und kommen auf Wunsch bei Ihnen persönlich vorbei oder besuchen Sie uns auf einer von vielen Veranstaltungen rund um das Thema Energiesparen.